Februar 2021: Baukindergeld: Bis Ende März beantragen

Familien mit Kindern sowie kleinen oder mittleren Einkommen können noch bis Ende März das Baukindergeld als staatlichen Zuschuss erhalten. Der Bund hat den Zeitraum für das Baukindergeld um drei Monate verlängert. Bis zum 31.03.2021 muss die Baugenehmigung erteilt oder der Kaufvertrag unterschrieben sein, dann ist das Vorhaben grundsätzlich förderfähig.

Pro Kind können Eltern 12.000 Euro erhalten, ausgezahlt in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen mit einem Kind darf nicht über 90.000 Euro liegen, für jedes weitere Kind dürfen 15.000 Euro dazukommen.

Sie beantragen den Zuschuss bei der KfW (www.kfw.de/zuschussportal), wenn Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind. Denn dazu muss Ihre Familie im neuen Zuhause gemeldet sein. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Einzug gestellt werden.

Beachten Sie dabei: Der neue Stichtag 31. März 2021 gilt nicht für die Antragstellung. Der Antrag selbst kann auch später noch gestellt werden – immer innerhalb von sechs Monaten nach Einzug. Letzter möglicher Termin für den Antrag ist der 31. Dezember 2023.

 

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